Diese Leistungen werden ohne Belastung von Franchise und Selbstbehalt von der Grundversicherung übernommen
7 Kontrolluntersuchungen in der normalen Schwangerschaft 
Betreuung der Risikoschwangerschaft in Zusammenarbeit mit der Ärztin oder dem Arzt 
Beitrag von CHF 150.- an einen Geburtsvorbereitungskurs
Leitung der Geburt in einem Geburtshaus oder zuhause (inklusive Material)
Assistenz einer Berufskollegin aus geburtshilflichen Gründen bei einer Geburtshaus- oder Hausgeburt
Überwachung zuhause vor einer geplanten Spitalgeburt und Betreuung einer Fehlgeburt
Betreuung zuhause durch eine Hebamme bis 56 Tage nach der Geburt. Ohne ärztliche Verordnung sind 10 Besuche vorgesehen. Bei Erstgebärenden, nach Kaiserschnitt, bei Mehrlingen oder krankem Kind 16 Besuche. Falls Komplikationen auftreten, kann die Hebamme auf ärztliche Verordnung hin noch mehr Besuche machen.
Nachkontrolle 6-10 Wochen nach der Geburt
Insgesamt 3 Stillberatungen während der gesamten Stillzeit
Für unsere Arbeit im Hintergrund (Administration, Erreichbarkeit, Wochenendeinsätze) verrechnen wir einmalig 150.- Fr. welche nicht von der Grundversicherung übernommen werden oft jedoch durch die Zusatzversicherung gedeckt sind.
Zusammenarbeitsvertrag SHV Sektion Bern